Wahlpflichtgegenstände

Allgemeine Informationen

Ab der 6. Klasse können Schülerinnen und Schüler Bildungsschwerpunkte im Ausmaß von insgesamt 6 Wochenstunden setzen.

Ein Wahlpflichtgegenstand kann eröffnet werden, wenn sich mindestens 5 SchülerInnen anmelden. Wahlpflichtfächer können auch klassenübergreifend geführt werden.

Die Anmeldung ist definitiv und kann nicht mehr geändert werden. Sollte die Führung eines Wahlpflichtfaches zu Beginn des nächsten Schuljahres wegen Nichterreichens der Eröffnungszahl nicht möglich sein, können sich die betroffenen SchülerInnen selbstverständlich ummelden.

Die Anmeldung für die Wahlpflichtfächer erfolgt zu Beginn des 2. Semesters auf einem Formular und mit Unterschrift der Eltern. Sollte ein Wunschgegenstand die gesetzliche Eröffnungszahl nicht erreichen, können die betroffenen SchülerInnen neu wählen.

Wahlpflichtfächer sind betreffend das Aufsteigen in die nächste Schulstufe bzw. Wiederholungsprüfungen wie Pflichtgegenstände zu betrachten. Sie werden benotet, es gibt Hausübungen, Prüfungen und Tests, jedoch keine Schularbeiten.

Beim Wiederholen einer Schulstufe können die Wahlpflichtgegenstände des vorherigen Schuljahres nicht angerechnet werden. Es muss neu gewählt werden.

Wahlpflichtfächer können bei Interesse auch überbucht werden. Das bedeutet, dass ein Schüler mehr als die gesetzlich geforderten 6 Wochenstunden wählt. In diesem Fall zählt das zusätzliche Fach als Freigegenstand.

Ein Recht auf Überbuchung besteht nicht (Stundenplan). Die Zahl der Überbucher zählt nicht für die gesetzliche Eröffnungszahl eines Wahlpflichtfaches.

Arten von Wahlpflichtgegenständen

Typ A – zusätzliche Wahlpflichtgegenstände

Diese Wahlpflichtfächer betreffen Gegenstände, die im Fächerkanon des gewählten Schultyps nicht vorkommen.

Der gewählte Gegenstand darf nicht parallel als Pflichtgegenstand besucht werden, beispielsweise:

  • Weitere lebende Fremdsprachen
  • Latein
  • Informatik
  • Naturwissenschaften

Die Wahlpflichtfächer sind dreistufig (6.–8. Klasse) oder zweistufig (6./7. bzw. 7./8. Klasse) mit jeweils 2 Wochenstunden pro Schuljahr zu buchen.

Typ B – vertiefende Wahlpflichtgegenstände

Diese Wahlpflichtfächer dienen der Vertiefung von Pflichtgegenständen.

Sie können für ein oder zwei Jahre gebucht werden. Fehlen noch zwei Wochenstunden auf das Gesamtausmaß von 6 Wochenstunden, sollte dieser Gegenstand in der 7. oder 8. Klasse gebucht werden.

Wahlpflichtgegenstände und Reifeprüfung

Die Reifeprüfung besteht aus drei Säulen:

  1. Abschließende Arbeit (ABA) – vormals Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)
  2. Schriftliche Reifeprüfung
  3. Mündliche Reifeprüfung

Je nach Anzahl der schriftlichen Prüfungen (drei oder vier) müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden.

Beide Gruppen der Wahlpflichtfächer können, müssen aber nicht, auch als eigenständige mündliche Prüfungen gewählt werden.

Der Wahlpflichtgegenstand muss in diesem Fall mindestens vierstündig und mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein.

Es ist nicht zulässig, zu einem gewählten Pflichtgegenstand den dazugehörigen vertiefenden Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen, beispielsweise Geschichte als Pflichtfach und Geschichte als Wahlpflichtfach.

Ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand kann jedoch als Ergänzung zu einem dazugehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die erforderliche Stundengrenze von 10 bzw. 15 Wochenstunden laut Reifeprüfungsverordnung nicht erreicht wird.

Es ist jedoch nicht gestattet, einen vierstündigen Wahlpflichtgegenstand zu teilen.

Ein 6-stündiger Wahlpflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als selbstständiges Prüfungsgebiet zugelassen.

Informatik ist ebenfalls eigenständig und im 6-stündigen Gesamtausmaß mündlich maturabel.

Latein wird als schulautonomes Wahlpflichtfach mit 6 Wochenstunden (6.–8. Klasse) angeboten. Der Wahlpflichtgegenstand ersetzt jedoch nicht das Latinum gemäß UBVO §2 mit einem Mindeststundenausmaß von 10 Wochenstunden.

Schulautonom werden am BRG Hermagor zusätzlich die beiden Wahlpflichtfächer Programmieren und Sportkunde angeboten.